Grundinformation

Beruf und kirchliche Stellung

  • Der Beruf „Gemeindereferentin/Gemeindereferent“ bezeichnet einen hauptberuflichen pastoralen Dienst, der  Frauen und Männern offen steht. Taufe und Firmung, die allen Mitgliedern der Kirche die Teilnahme am gemeinsamen Priestertum der Gläubigen vermitteln, sind die sakramentale Grundlage für diesen Dienst. Der Dienst hat seinen Schwerpunkt in der Mitwirkung mit dem kirchlichen Amt auf der Ebene der Gemeinde. Die Beauftragung dazu erfolgt durch den Bischof.
  • Aufgabe der Gemeindereferentin und des Gemeindereferenten ist es, gemeinsam mit Priestern, anderen haupt- oder nebenberuflich sowie ehrenamtlich in der Pastoral Tätigen lebendige christliche Gemeinden aufzubauen. Dies geschieht durch Mitwirkung an den Grunddiensten der Verkündigung, der Liturgie und der Diakonie. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Anregung und Befähigung der Gemeinden und ihrer Glieder zum christlichen Dienst und Zeugnis. Als kirchlicher Beruf untersteht der Dienst der Leitung des Bischofs, der dazu beauftragt. Im jeweiligen Einsatzbereich besteht eine Zuordnung zu dem für die Leitung verantwortlichen Priester. Im Rahmen der Mitwirkung an den Grunddiensten der Verkündigung, der Liturgie und der Diakonie werden die übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich wahrgenommen. Die Eigenverantwortung ist begründet in der übertragenen Zuständigkeit für bestimmte Handlungsfelder, in der durch Ausbildung und Berufserfahrung erworbenen Kompetenz sowie in der Beauftragung durch den Bischof.
  • Wenn es pastoral erforderlich ist, kann die Gemeindereferentin oder der Gemeindereferent nach näherer Maßgabe der Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz (vgl. Nr. 6 des Rahmenstatuts vom 10. März 1987) mit bestimmten Aufgaben des kirchlichen Amtes betraut werden. Dabei sind die Eignung und die ansonsten übertragenen Aufgaben zu berücksichtigen.
  • Die Berufsbezeichnung „Gemeindereferentin/Gemeindereferent“ gilt für Laien im pastoralen Dienst mit theologischer Ausbildung an einer Fachschule bzw. Fachakademie/Seminar, einer Fachhochschule oder mit der diözesanen berufs- und praxisbegleitenden Ausbildung, die die Zweite Dienstprüfung mit Erfolg abgelegt haben. Während der Berufseinführung lautet die Bezeichnung „Gemeindeassistentin / Gemeindeassistent“; während des Berufspraktischen Jahres „Praktikantin / Praktikant“.