Ausbildungsgang

Der klassische Ausbildungsgang beginnt mit der Ablegung der allgemeinen Hochschulreife (Abitur), das anschließende Studium an einer Universität oder Hochschule ist mittlerweile in der Regel ein Bachelor- und Masterstudium. Eine Differenzierung nach den gewählten Schularten beginnt nach dem Bachelorabschluss. Zur Erhaltung der staatlichen Lehrbefähigung ist ein zweites Studienfach verbindlich. Wichtig ist der Nachweis von sprachlichen Kompetenzen – je nach Abschluss: Latein oder für das Lehramt an Gymnasien, Gesamtschulen und Berufsb. Schulen Latein und Griechisch. Die geforderten Nachweise sind innerhalb eines Bundeslandes an den verschiedenen Hochschulen gleich.

Im Studium nehmen die Studierenden des Faches zum Teil verpflichtend an Maßnahmen des Mentorates teil. Spirituelle Angebote, ein Kirchenpraktikum und Gespräche mit den Mentorinnen (SB; KO) oder dem Mentor (TR) bilden die Säulen dieser Studienbegleitung.

Der Vorbereitungsdienst (Referendariat) findet in der gewählten Schulart statt. Die auszubildenden Religionslehrer erhalten vor dem Referendariat von der Kirche eine auf die Ausbildung befristete Unterrichtsgenehmigung (Kirchliche Unterrichtserlaubnis). Verantwortlich für die Ausbildung sind die staatlichen Studienseminare. Die Verteilung der Lehramtsanwärter erfolgt über die Landesprüfungsämter. Über eine Anstellung nach der praktischen Ausbildung entscheidet die jeweilige staatliche Schulaufsicht (ADD; Ministerium). Die Religionslehrerin und der Religionslehrer erhalten nach der Ausbildung die endgültige Kirchliche Unterrichtserlaubnis („Missio canonica“).

Schulen in kirchlicher Trägerschaft unterliegen bei der Lehrerversorgung eigenen Kriterien. Die Bewerbungen laufen über den Schulträger.