Voraussetzungen

Voraussetzungen für den Dienst – Was wird erwartet?

Für die Anstellung als Pastoralreferentin oder Pastoralreferent müssen bei den Bewerberinnen und Bewerbern in der Regel bestimmte Voraussetzungen gegeben sein:

  • Fachliche Voraussetzungen: ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der katholischen Theologie, die Teilnahme an Veranstaltungen zur spirituellen und pastoral-praktischen Vorbereitung auf den Beruf sowie der erfolgreiche Abschluss der Berufseinführung mit der Zweiten Dienstprüfung als Pastoralreferentin oder Pastoralreferent.
  • Kirchliche Voraussetzungen: Zugehörigkeit zur katholischen Kirche, persönliche Gläubigkeit, Gebet und Orientierung an der Heiligen Schrift, Übereinstimmung mit den Grundsätzen der katholischen Kirche, aktive Teilnahme am Leben einer Gemeinde und ihren gottesdienstlich-sakramentalen Formen, Bemühung um eine konkrete geistliche Lebensführung und Erfahrung in ehrenamtlichen kirchlichen Aufgaben. Die Ehepartnerin oder der Ehepartner müssen über die besonderen Anforderungen des pastoralen Dienstes informiert sein. Im Übrigen gelten die „Richtlinien über persönliche Anforderungen an Diakone und Laien im pastoralen Dienst im Hinblick auf Ehe und Familie“.
  • Persönliche Voraussetzungen: Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit, Urteilskraft, Fähigkeit zur Wahrnehmung eigener Verantwortung, Bereitschaft und Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit anderen haupt- und nebenberuflichen sowie ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Sensibilität für Fragen der Menschen und der Gesellschaft und Fähigkeit, auf Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen einzugehen, die für die Tätigkeit erforderliche körperliche und seelische Belastbarkeit.