Aufgabenbereiche

  • Berufliche Aufgabenbereiche

    Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten haben die Aufgabe, durch die Mitwirkung an den Grunddiensten der Verkündigung, der Liturgie und der Diakonie in der Gemeinde zum christlichen Dienst und Zeugnis anzuregen und zu befähigen. Das Einsatzfeld ist die Pfarrgemeinde oder der Bereich von mehreren Pfarrgemeinden, der von einem Pfarrer geleitet wird (Pfarreiengemeinschaft / Seelsorgeeinheit).

    Darüber hinaus kann ein spezieller pastoraler Dienst auf der Ebene des Dekanates nach näherer Maßgabe des § 4 der „Ordnung für die Dekanate im Bistum Trier“ vom 1. Januar 2000 (KA 2000 Nr. 5) übertragen werden. Im Einzelfall ist der Einsatz in einem kategorialen Bereich möglich.

    II. Aus dem „Standardteil für Aufgaben- bzw. Stellenbeschreibungen für Pfarrer, Ständige Diakone, Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten sowie Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten in Pfarreien und Seelsorgeeinheiten“ vom 30. Januar 2003:

    Bevorzugte Aufgabenfelder für Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten:

    Im Rahmen der gemeinsamen Aufgaben, die sich in Pfarreien und Pfarreiengemeinschaften stellen, gibt es entsprechend ihrem Berufsprofil bevorzugte Einsatzfelder für Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten gemäß dem geltenden Statut für Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten im Bistum Trier:

    Verantwortliche Leitung bestimmter Bereiche im Rahmen des Gemeindeaufbaus:

    • Entwicklung theologisch und religionspädagogisch begründeter Konzepte in den übertragenen Arbeitsbereichen;
    • Initiierung und Begleitung von Gruppen, die ihre Lebens- und Glaubenserfahrung austauschen;
    • Leitung einzelner, katechetischer Vorbereitungskurse auf den Empfang der Sakramente (z. B. Taufe, Erstkommunion, Firmung);
    • Gewinnung, Anleitung und Begleitung von Personen und Gruppen, die ehrenamtlich in den Bereichen Diakonie, Katechese und Liturgie mitarbeiten;
    • Initiierung, Beratung und Leitung von Projekten in den pastoralen Grundfunktionen von Gemeinde;
    • Vernetzung von kirchlichen Initiativen und Gruppen in der Pfarrei bzw. der Seelsorgeeinheit;
    • Kooperation mit außerkirchlichen Gruppen und Initiativen in gemeinsamen Anliegen.

    Das sind Regeln und Gesetze – sie klingen nach Papier… – über die Lebens- und Berufswirklichkeit von Gemeindereferentinnen und -referenten berichten wir und berichten sie selbst seit Februar 2016 hier.